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   BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56   

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BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56 (https://dejure.org/1956,437)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1956 - 1 StR 98/56 (https://dejure.org/1956,437)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1956 - 1 StR 98/56 (https://dejure.org/1956,437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche Folgen unklarer tatrichterlicher Feststellungen - Merkmal der Konkurseröffnung bei Konkursverbrechen als objektive Bedingung der Strafbarkeit (Strafbarkeitsbedingung) - Anforderungen an die ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Diese rechtliche Erschwerung kann, besonders wenn nicht bekannt ist, daß es sich um eine Tochtergesellschaft des Gemeinschuldners handelt, das Merkmal des Beiseiteschaffens nach der äußeren und, bei entsprechendem Vorsatz des Schuldners (vgl RGSt 62, 277, 278), auch nach der inneren Tatseite erfüllen (vgl RGSt 64, 138, 140; 66, 131; RG JW 1934, 1500 Nr. 18; BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953; 2 StR 447/53 vom 5. Oktober 1954).

    Dagegen hat es das Landgericht unterlassen, sich in den Fällen der persönlichen Entnahmen (E IV 2, 3a, 4-6, 8-10) mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 278, 281 ff; 60, 234, 236; 73, 117, 119; anders zu Unrecht RGSt 73, 68) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316 f) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53] zu § 83 GmbHG (bezw. § 244 KO) auseinanderzusetzen.

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Das Landgericht wird daher in eine erneute Prüfung der Frage des übermäßigen Aufwands einzutreten und hierbei die von der Rechtsprechung (RGSt 70, 260; 73, 229; BGHSt 3, 23, 25 f) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51] entwickelten Grundsätze zu beachten haben.

    Das Landgericht nimmt eine strafbare Handlung (gesetzliche Einheit) bei den einzelnen Gruppen des übermäßigen Aufwandes (vgl BGHSt 3, 23, 26) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51], ferner Fortsetzungszusammenhang bei dem Vergehen nach § 81 a GmbHG sowie Tateinheit zwischen diesem und dem Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO an; das gibt zu weiteren Hinweisen (vgl oben zu 5, 8) keinen Anlaß.

  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Deren Berücksichtigung ist unerläßlich, um ein genügend klares Bild über die Angemessenheit des Aufwandes zu gewinnen (vgl BGH NJW 1953, 1480 Nr. 23).

    Bei der Feststellung des inneren Tatbestandes (vgl BGH NJW 1953, 1480 Nr. 23) wird in der neuen Hauptverhandlung zu beachten sein, daß für das Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO Fahrlässigkeit genügt, für die Zuwiderhandlung gegen § 81 a GmbHG dagegen mindestens bedingter Vorsatz erforderlich ist.

  • RG, 21.09.1906 - IV 1077/06

    1. Ablehnung des Antrags, "in die Hauptfrage die Tatbestandsmerkmale eines

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Daß die Tochtergesellschaften von der Kreditgeberin der M..., der Bayerischen Staatsbank, nicht überprüft wurden und dem Angeklagten die Möglichkeit boten, "unkontrollierbare finanzielle Manipulationen durchzuführen" (UA 31), kann als Absicht der Benachteiligung dieser Bank, also eines einzelnen Gläubigers, gedeutet werden, genügt dagegen nicht für die Absicht einer Benachteiligung der Gesamtheit der Gläubiger, wie sie § 239 Abs. 1 KO erfordert (vgl RGSt 39, 136, 139 f, RG JW 1935, 1495 Nr. 13 und 1938, 2005 Nr. 4).

    Wenn das Landgericht auch bei Prüfung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Angeklagten richtig davon ausgeht, daß hierzu das Bewußtsein und Inkaufnehmen bloß möglicher Nachteile für die Gläubiger nicht ausreicht, vielmehr der bestimmte Wille der Gläubigerbenachteiligung erforderlich ist, der in der klaren Erkenntnis und dem sich daraus ergebenden Wollen notwendig eintretender Schmälerung derjenigen Vermögenswerte zu erblicken ist, welche für die Befriedigung der Konkursgläubiger zur Verfügung stehen (vgl RGSt 39, 136, 139 f; 66, 88, 9O; RG JW 1938, 2005 Nr. 4; BGHSt 8, 55, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; BGH 4 StR 384/53 vom 22. Oktober 1953 LM Nr. 2 zu § 241 KO, 1 StR 540/54 vom 11. Februar 1955), so lassen die Feststellungen und Ausführungen des angefochtenen Urteils doch Zweifel aufkommen, ob die Strafkammer sich diesen richtigen Ausgangspunkt stets vor Augen gehalten hat.

  • RG, 08.03.1932 - I 100/32

    Unter welchen Umständen ist die unbefugte Verpfändung fremder Sachen als

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Zwar kann, ebenso wie in der Verpfändung einer fremden Sache (vgl RGSt 26, 230, 231 ff; 65, 214),auch in deren sicherungshalber erfolgten Übereignung (vgl BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] eine Zueignung im Sinne des § 246 StGB liegen, doch ist entscheidend hierfür, ob der Wille des Täters auf endgültige Zueignung oder auf bloßen unerlaubten Gebrauch der sicherungsübereigneten Sache gerichtet war (vgl RG und BGH aaO, ferner aber auch RGSt 66, 155, 156 f).

    Zu der vom Landgericht nicht erörterten Frage, ob der Angeklagte, als Geschäftsführer der M... handelnd, gleichzeitig auch "sich" (vgl § 246 StGB) die Webstühle zueignete, wird auf die Entscheidungen RGSt 66, 155 f; 67, 266; 74, 1und BGHSt 4, 236 Bezug genommen.

  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Da diese anfänglichen Buchungen zur Zeit der Konkurseröffnung beseitigt waren, erscheint die Annahme eines vollendeten Verbrechens nach § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO schon aus diesem Grunde bedenklich (vgl RGSt 39, 165, 167; BGH 3 StR 434/53 vom 26. Mai 1954).
  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Zu den Ausführungen der Verteidigung in der Revisionsverhandlung, wonach mit Rücksicht auf die veränderte Rechtslage, zum Beispiel durch zwischenzeitliche Erteilung allgemeiner Genehmigungen, der § 2 Abs. 2 StGB anwendbar sei, genügt es auf die Entscheidung BGHSt 7, 294 zu verweisen.
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Zu der vom Landgericht nicht erörterten Frage, ob der Angeklagte, als Geschäftsführer der M... handelnd, gleichzeitig auch "sich" (vgl § 246 StGB) die Webstühle zueignete, wird auf die Entscheidungen RGSt 66, 155 f; 67, 266; 74, 1und BGHSt 4, 236 Bezug genommen.
  • BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Diese rechtliche Erschwerung kann, besonders wenn nicht bekannt ist, daß es sich um eine Tochtergesellschaft des Gemeinschuldners handelt, das Merkmal des Beiseiteschaffens nach der äußeren und, bei entsprechendem Vorsatz des Schuldners (vgl RGSt 62, 277, 278), auch nach der inneren Tatseite erfüllen (vgl RGSt 64, 138, 140; 66, 131; RG JW 1934, 1500 Nr. 18; BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953; 2 StR 447/53 vom 5. Oktober 1954).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
    Es genügt ferner nicht eine bloße Erschwerung der Vermögensübersicht, wenn nur die Bücher einem sachverständigen Dritten erlauben, sich ohne übermäßige Bemühungen darin zurechtzufinden (RGSt 47, 311 f; BGHSt 4, 270, 274) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52].
  • BGH, 04.05.1954 - 5 StR 370/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 384/53
  • RG, 05.06.1939 - 3 D 1041/38

    Zum "Aufwand" i. S. des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO. können auch Werbekosten und Zinsen

  • RG, 15.06.1936 - 2 D 181/36

    Zum Begriff des "übermäßigen Aufwandes" in § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO., insbesondere

  • RG, 02.05.1930 - I 296/30

    Zu den Begriffen des Beiseiteschaffens und des Verheimlichens im § 239 Abs. 1 Nr.

  • RG, 29.03.1909 - III 877/08

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer

  • RG, 13.09.1913 - V 837/13

    Ist ein in Fortsetzungszusammenhang begangener Betrug, der teils vor, teils nach

  • RG, 18.01.1932 - II 1359/31

    1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens"

  • RG, 08.01.1897 - 4725/96

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Gemeinschuldner der Anstiftung zum

  • RG, 08.06.1920 - IV 408/20

    Erfordert der Tatbestand des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO. eine ursächliche oder

  • RG, 20.12.1926 - III 615/26

    1. Ist die zur Sicherung übereignete Sache für den Veräußerer eine "fremde" im

  • RG, 08.10.1928 - III 606/28

    1. Liegt Beiseiteschaffen eines Vermögensstückes nach § 239 Nr. 1 KO. vor, wenn

  • RG, 06.05.1926 - III 207/26

    1. Kann sich ein Geschäftsführer oder ein Gesellschafter, der sämtliche

  • RG, 25.09.1906 - V 428/06

    Verhältnis der Bilanzziehung zur Buchführung im Sinne von § 240 Nr. 3 u. 4 K.O.

  • RG, 22.12.1938 - 2 D 581/38

    Die Veruntreuung von Gesellschaftsgeld durch den Geschäftsführer einer GmbH. zu

  • RG, 16.09.1913 - II 412/13

    1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur

  • RG, 28.02.1939 - 1 D 650/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß das Vorstandsmitglied

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

  • RG, 16.03.1931 - II 767/30

    1. Macht sich ein Kaufmann nach § 10 DepotG. strafbar, wenn er bei Weitergabe der

  • RG, 12.11.1894 - 3311/94

    1. Agent oder Bevollmächtigter? 2. Ob die unbefugte Verpfändung einer fremden

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Das ist nicht nur zu § 240 KO a.F. anerkannt (BGH, Urteil vom 20. März 1951 - 1 StR 67/50 - bei Herlan GA 1953, 72, 73; Urteil vom 18. März 1954 - 3 StR 934/52 - bei Herlan GA 1954, 306, 311; Urteil vom 5. Juli 1955 - 5 StR 236/55), sondern auch zu § 239 KO a.F., um dessen Anwendung es hier geht (BGH, Urteil vom 3. Juli 1956 - 1 StR 98/56 - Urteil vom 28. Oktober 1969 - 1 StR 243/69 - bei Herlan GA 1971, 33, 38; Urteil vom 23. August 1978 - 3 StR 11/78 - JZ 1979, 75, 76).

    Auch genügt es, daß die Konkursmasse durch die Bankrotthandlung geschmälert wird (BGH, Urteil vom 3. Juli 1956 - 1 StR 98/56) oder Mängel der Buchführung bis zur Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung noch fortwirken (BGH, Urteil vom 5. Juli 1955 - 5 StR 236/55; vgl. zu § 283 b StGB BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 3 StR 408/78 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), sei es auch nur in der Weise, daß der Geschäftsführer einer GmbH wegen der Buchführungsmängel nicht rechtzeitig erkennen kann, daß er die Eröffnung des Konkursverfahrens zu beantragen hat (BGH, Urteil vom 18. März 1954 - 3 StR 934/52).

  • BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und

    Auch in der Gründung von selbständigen Tochtergesellschaften und in deren Unterstützung kann ein übermäßiger Aufwand im Sinne des § 240 KO aF (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1956 - 1 StR 98/56) und dementsprechend eine unwirtschaftliche Ausgabe nach § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB liegen.
  • BGH, 28.11.1961 - 5 StR 441/61

    Rechtsmittel

    Denn die Strafkammer hat bisher nicht beachtet, daß eine Firma auch durch Einrichten unselbständiger Zweigniederlassungen überhöhten geschäftlichen Aufwand treiben kann (so BGH 1 StR 98/56 vom 6. Juli 1956, mitgeteilt bei Kohlhaas in Erbs, Strafrechtl. Nebengesetze § 240 KO Anm. 2 a).
  • BGH, 10.03.1959 - 1 StR 682/58

    Rechtsmittel

    Es hat sich mit dieser Frage ausdrücklich befaßt und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. u.a. RGSt 70, 260; 73, 229; BGH 1 StR 98/56 vom 6. Juli 1956) ausgeführt, daß ein gewisses Wagnis jedem wirtschaftlichen Unternehmen zuzubilligen sei, daß sich dieses Wagnis aber in tragbaren Grenzen halten und dort aufhören müsse, wo kein Erfolg mehr zu erwarben sei.
  • BGH, 07.01.1959 - 1 StR 552/58

    Rechtsmittel

    Dieses Tatbestandsmerkmal liegt nicht schon dann vor, wenn die Vermögensübersicht nur erschwert ist; es setz vielmehr voraus, daß ein sachkundiger Kaufmann infolge, der Buchführungslücken oder Falschbuchungen ein Gesamtbild vom Vermögensstand des Gemeinsehuldners überhaupt nicht oder erst nach schwierigen und zeitraubenden Bemühungen gewinnen kann (BGHSt 4, 270, 274 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; BGH 1 StR 98/56 vom 6. Juli 1956 [S. 21 f] zu § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO, 1 StR 380/57 vom 4. Februar 1958).
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